Projektaufruf
— Audiovisuell
Stärkung der Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
Reichen Sie Ihr Projekt vor dem 30. Oktober 2024 ein und haben Sie die Chance, einen Preis im Wert von CHF 15'000 zu gewinnen.
Sie haben ein innovatives Projekt, das die Schaffung, Produktion oder Verbreitung von audiovisuellen Inhalten erleichtert? Sie schlagen die Entwicklung einer technischen Lösung, eines neuen Management-Tools oder einer innovativen digitalen Plattform im audiovisuellen Bereich vor? Sie haben ein unternehmerisches Projekt im Dienste des audiovisuellen Sektors im Wallis?
Wie wird der Projektaufruf ablaufen?
Ich nehme die Regeln der Projektausschreibung zur Kenntnis.
Ich bereite mein Dossier vor, indem ich auf „Ihr Projekt einreichen“ klicke.
Ich reiche meine Bewerbung vor dem 30. Oktober 2024 ein.
Ich werde ab dem 26. November 2024 über die Entscheidung der Jury informiert.
Si mon projet est sélectionné, je le pitch devant le jury le 18 décembre 2024.
Wenn mein Projekt gewinnt, erhalte ich einen Preis im Wert von CHF 15’000, um meine Idee weiterzuentwickeln.
Ich werde ab Januar 2025 von PRISM und seinen Partnern bei der Umsetzung und Entwicklung meines Projekts unterstützt.
Audiovisuelle Medien sind...
Ein multidisziplinärer Bereich, der die Kombination von Audio und Video zur Schaffung von visuellen und akustischen Werken wie z. B. umfasst:
- Kino, Filme, Serien
- Dokumentarfilme
- Animationen
- TV-Inhalte
- Radio-Inhalte
- Podcast
- Online-Videos (Streaming, YouTube, VOD…)
- Werbungen
Der Aufruf zur Einreichung
von Projekten in den Details
- Anwendung der Verordnung
- Wirtschaftliche Lebensfähigkeit
- Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
- Innovativer Charakter (Produkt, Dienstleistung oder Geschäftsmodell)
- Technische Machbarkeit und schnelle Umsetzung
- Stabilität des Teams im Laufe der Zeit
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Finanzielle Auswirkungen, die die Belohnung auf das Projekt haben kann
- Anwendung der Verordnung
- Wirtschaftliche Lebensfähigkeit
- Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
- Innovativer Charakter (Produkt, Dienstleistung oder Geschäftsmodell)
- Technische Machbarkeit und schnelle Umsetzung
- Stabilität des Teams im Laufe der Zeit
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Finanzielle Auswirkungen, die die Belohnung auf das Projekt haben kann
Die Ausschreibung ist offen für :
- Alle Start-ups, Unternehmen oder Selbstständige, die im audiovisuellen Bereich tätig sind
- Jedes unternehmerische Projekt in diesem Bereich und mit einem wirtschaftlichen Ziel
- Jedes Unternehmen mit dem Ziel, eine Technologie oder eine technische oder wirtschaftliche Innovation (Geschäftsmodell) in den Bereichen
Das Unternehmen muss im Wallis ansässig sein. Bei Projekten, die von Privatpersonen getragen werden, muss eine Einheit innerhalb von 12 Monaten im Wallis gegründet werden. Wenn mehrere Unternehmen ein gemeinsames Projekt vorschlagen, muss die Mehrheit der Unternehmen im Wallis ansässig sein (2 von 3 Unternehmen, 3 von 4 Unternehmen usw.).
Eine Vorauswahl der Bewerbungen wird getroffen, um die Förderfähigkeit der Projekte sicherzustellen und die technisch-kommerzielle Durchführbarkeit der Lösung zu bewerten. Die Bewerbungen, die die Kriterien erfüllen, werden dann an eine Jury weitergeleitet, die die Auswahl der Finalisten vornimmt.
Die Finalisten präsentieren ihre Projekte vor einer Jury, die die Gewinner auswählt. Die Jury kann bis zu vier Preisträgerinnen und Preisträger auszeichnen.
Ein Barbetrag für die Entwicklung seiner Lösung im Wert von CHF 10’000
Eine Begleitung durch PRISM im Wert von CHF 5’000
Die Jury besteht aus 6 Mitgliedern, die die Partner des PRISM-Programms oder die Partner der Ausschreibung repräsentieren :
Alain Dubois
Eric Bianco
Sarah Mi-Song Grau
Vincent Savoy
Pascal Crittin
Stéphane Sassano
Agenda und wichtige Termine
26. August
Eröffnung der Projektausschreibung
30. Oktober
Letzte Frist für die Einreichung Ihrer Projekte
26. November
Bekanntgabe der Finalisten
18. Dezember
Pitching Session und Preisverleihung
ab Januar 2025
Begleitung der Preisträger durch PRISM
Häufig gestellte Fragen
Wer kann ein Projekt einreichen?
Alle Start-ups, Unternehmen oder Selbstständigen, die im Wallis ansässig und im audiovisuellen Bereich tätig sind.
Bei Projekten, die von Privatpersonen getragen werden, muss innerhalb von 12 Monaten eine Einheit im Wallis gegründet werden.
Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam ein Projekt vorschlagen, muss die Mehrheit der Unternehmen im Wallis ansässig sein (2 von 3 Unternehmen, 3 von 4 Unternehmen usw.).
Sind Studentenprojekte förderfähig?
Non, sauf s’il y a une inNein, es sei denn, es besteht die nachweisliche Absicht, innerhalb von 12 Monaten ein Unternehmen zu gründen.tention avérée de créer une entreprise dans les 12 mois.
Können Forschungsinstitute teilnehmen?
Nein, aber sie können Partner eines Projekts sein, das von einem Unternehmen getragen wird.
Welche Arten von Projekten werden erwartet?
Die Projektausschreibung zielt darauf ab, Akteure zu unterstützen, die beispielsweise die Entwicklung :
- einer innovativen technischen Lösung (Bildaufnahme, Tonaufnahme, Beleuchtung, Projektion …)
- einer Softwarelösung zur Optimierung der Arbeit (z. B. Schnitt, Bearbeitung, Abmischung, Synchronisation in einer anderen Sprache (IA) …)
- eine Lösung zur Optimierung der Organisation (Verwaltung, Recht, Materialverleih, … )
- eines neuen Konzepts für die Verbreitung und/oder Vermarktung eines Werks
- einer Infrastruktur mit spezifischen und innovativen Kompetenzen (Motion Capture, Tonstudio …)
- eine innovative Plattform für die Rekrutierung (Schauspieler, Komparsen, technische Berufe, …), den Verleih/Sharing von Material oder auch für die Ausstrahlung
- eines Tools zur Verwaltung von Produktionsregien
- einer Lösung zur Unterstützung der Realisierung und/oder Vermarktung eines Werkes (Drehbuchanalyse, Identifizierung des Zielpublikums, Empfehlung von Schauspielern, …)
- von Ressourcen für Ersteller von interaktiven Inhalten (YouTube, Instagram, Twitch, …
)
Mit anderen Worten: Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll Unternehmer unterstützen, die innovative Lösungen anbieten, die die Schaffung, Produktion und/oder Verbreitung audiovisueller Inhalte durch neue Werkzeuge, Lösungen, Plattformen oder auch Konzepte erleichtern.
Welche Projekte sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähige Projekte sind zum Beispiel :
- Die Entwicklung eines Drehbuchs
- Ein Vorschlag zur Herstellung eines Dokumentarfilms, eines Films oder einer Fernseh-/Radiosendung
- Ein Content Creator, der seine Themen diversifizieren möchte
- Ein Content Creator, der seine Themen diversifizieren möchte
Mit anderen Worten: Die Projektausschreibung zielt nicht darauf ab, die Schaffung eines bestimmten künstlerischen Projekts oder Werks zu unterstützen.
Welche Aufgaben hat die Jury?
Jurymitglieder :
- bewerten die Relevanz und das Potenzial der vorgeschlagenen Lösungen zur Stärkung der Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
- nehmen an den Präsentationen der Projektträger während des Auswahlverfahrens teil
- wählen bis zu vier Projekte aus, die Interesse daran haben, bei ihrer Umsetzung unterstützt zu werden, und zeichnen sie aus
Wie kann ich die Regeln der Ausschreibung einsehen?
Die Regeln für den Aufruf zur Einreichung von Projekten können jederzeit über den folgenden Link eingesehen werden: Geschäftsordnung