Projektaufruf

— Audiovisuell

Stärkung der Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis

Reichen Sie Ihr Projekt vor dem 30. Oktober 2024 ein und haben Sie die Chance, einen Preis im Wert von CHF 15'000 zu gewinnen.

Sie haben ein innovatives Projekt, das die Schaffung, Produktion oder Verbreitung von audiovisuellen Inhalten erleichtert? Sie schlagen die Entwicklung einer technischen Lösung, eines neuen Management-Tools oder einer innovativen digitalen Plattform im audiovisuellen Bereich vor? Sie haben ein unternehmerisches Projekt im Dienste des audiovisuellen Sektors im Wallis?

Wie wird der Projektaufruf ablaufen?

Audiovisuelle Medien sind...

Ein multidisziplinärer Bereich, der die Kombination von Audio und Video zur Schaffung von visuellen und akustischen Werken wie z. B. umfasst:

  • Kino, Filme, Serien
  • Dokumentarfilme
  • Animationen
  • TV-Inhalte
  • Radio-Inhalte
  • Podcast
  • Online-Videos (Streaming, YouTube, VOD…)
  • Werbungen

Der Aufruf zur Einreichung
von Projekten in den Details

Ziel der Projektausschreibung ist es, die Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis zu stärken. Wir wollen innovative Projekte mit hohem Potenzial identifizieren, unterstützen und begleiten. Diese Projekte sollen audiovisuelle Inhalte konzipieren, produzieren und vermarkten.
  • Anwendung der Verordnung
  • Wirtschaftliche Lebensfähigkeit
  • Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
  • Innovativer Charakter (Produkt, Dienstleistung oder Geschäftsmodell)
  • Technische Machbarkeit und schnelle Umsetzung
  • Stabilität des Teams im Laufe der Zeit
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Finanzielle Auswirkungen, die die Belohnung auf das Projekt haben kann
  • Anwendung der Verordnung
  • Wirtschaftliche Lebensfähigkeit
  • Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
  • Innovativer Charakter (Produkt, Dienstleistung oder Geschäftsmodell)
  • Technische Machbarkeit und schnelle Umsetzung
  • Stabilität des Teams im Laufe der Zeit
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Finanzielle Auswirkungen, die die Belohnung auf das Projekt haben kann

Die Ausschreibung ist offen für :

  • Alle Start-ups, Unternehmen oder Selbstständige, die im audiovisuellen Bereich tätig sind
  • Jedes unternehmerische Projekt in diesem Bereich und mit einem wirtschaftlichen Ziel
  • Jedes Unternehmen mit dem Ziel, eine Technologie oder eine technische oder wirtschaftliche Innovation (Geschäftsmodell) in den Bereichen

Das Unternehmen muss im Wallis ansässig sein. Bei Projekten, die von Privatpersonen getragen werden, muss eine Einheit innerhalb von 12 Monaten im Wallis gegründet werden. Wenn mehrere Unternehmen ein gemeinsames Projekt vorschlagen, muss die Mehrheit der Unternehmen im Wallis ansässig sein (2 von 3 Unternehmen, 3 von 4 Unternehmen usw.).

Eine Vorauswahl der Bewerbungen wird getroffen, um die Förderfähigkeit der Projekte sicherzustellen und die technisch-kommerzielle Durchführbarkeit der Lösung zu bewerten. Die Bewerbungen, die die Kriterien erfüllen, werden dann an eine Jury weitergeleitet, die die Auswahl der Finalisten vornimmt.

Die Finalisten präsentieren ihre Projekte vor einer Jury, die die Gewinner auswählt. Die Jury kann bis zu vier Preisträgerinnen und Preisträger auszeichnen.

Ein Barbetrag für die Entwicklung seiner Lösung im Wert von CHF 10’000

Eine Begleitung durch PRISM im Wert von CHF 5’000

Die Jury besteht aus 6 Mitgliedern, die die Partner des PRISM-Programms oder die Partner der Ausschreibung repräsentieren :

Agenda und wichtige Termine

26. August

Eröffnung der Projektausschreibung

30. Oktober

Letzte Frist für die Einreichung Ihrer Projekte

26. November

Bekanntgabe der Finalisten

18. Dezember

Pitching Session und Preisverleihung

ab Januar 2025

Begleitung der Preisträger durch PRISM

Eine Initiative,
ermöglicht durch ...

Und mit der Unterstützung
unserer Partner

Häufig gestellte Fragen

Alle Start-ups, Unternehmen oder Selbstständigen, die im Wallis ansässig und im audiovisuellen Bereich tätig sind.

Bei Projekten, die von Privatpersonen getragen werden, muss innerhalb von 12 Monaten eine Einheit im Wallis gegründet werden.

Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam ein Projekt vorschlagen, muss die Mehrheit der Unternehmen im Wallis ansässig sein (2 von 3 Unternehmen, 3 von 4 Unternehmen usw.).

Non, sauf s’il y a une inNein, es sei denn, es besteht die nachweisliche Absicht, innerhalb von 12 Monaten ein Unternehmen zu gründen.tention avérée de créer une entreprise dans les 12 mois.

Nein, aber sie können Partner eines Projekts sein, das von einem Unternehmen getragen wird.

Die Projektausschreibung zielt darauf ab, Akteure zu unterstützen, die beispielsweise die Entwicklung :

  • einer innovativen technischen Lösung (Bildaufnahme, Tonaufnahme, Beleuchtung, Projektion …)
  • einer Softwarelösung zur Optimierung der Arbeit (z. B. Schnitt, Bearbeitung, Abmischung, Synchronisation in einer anderen Sprache (IA) …)
  • eine Lösung zur Optimierung der Organisation (Verwaltung, Recht, Materialverleih, … )
  • eines neuen Konzepts für die Verbreitung und/oder Vermarktung eines Werks
  • einer Infrastruktur mit spezifischen und innovativen Kompetenzen (Motion Capture, Tonstudio …)
  • eine innovative Plattform für die Rekrutierung (Schauspieler, Komparsen, technische Berufe, …), den Verleih/Sharing von Material oder auch für die Ausstrahlung
  • eines Tools zur Verwaltung von Produktionsregien
  • einer Lösung zur Unterstützung der Realisierung und/oder Vermarktung eines Werkes (Drehbuchanalyse, Identifizierung des Zielpublikums, Empfehlung von Schauspielern, …)
  • von Ressourcen für Ersteller von interaktiven Inhalten (YouTube, Instagram, Twitch, …

)

Mit anderen Worten: Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll Unternehmer unterstützen, die innovative Lösungen anbieten, die die Schaffung, Produktion und/oder Verbreitung audiovisueller Inhalte durch neue Werkzeuge, Lösungen, Plattformen oder auch Konzepte erleichtern.

Nicht förderfähige Projekte sind zum Beispiel :

  • Die Entwicklung eines Drehbuchs
  • Ein Vorschlag zur Herstellung eines Dokumentarfilms, eines Films oder einer Fernseh-/Radiosendung
  • Ein Content Creator, der seine Themen diversifizieren möchte
  • Ein Content Creator, der seine Themen diversifizieren möchte

Mit anderen Worten: Die Projektausschreibung zielt nicht darauf ab, die Schaffung eines bestimmten künstlerischen Projekts oder Werks zu unterstützen.

Jurymitglieder :

  • bewerten die Relevanz und das Potenzial der vorgeschlagenen Lösungen zur Stärkung der Wertschöpfungskette des audiovisuellen Sektors im Wallis
  • nehmen an den Präsentationen der Projektträger während des Auswahlverfahrens teil
  • wählen bis zu vier Projekte aus, die Interesse daran haben, bei ihrer Umsetzung unterstützt zu werden, und zeichnen sie aus

Die Regeln für den Aufruf zur Einreichung von Projekten können jederzeit über den folgenden Link eingesehen werden: Geschäftsordnung